Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen beiVermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Denkmäler sind allerdings von der Verpflichtung ausgenommen einen Energieausweis vorlegen zu müssen. Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft.
Für Neubauten sowie bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, muss der Energieausweis auf der Basis dieses errechneten Energiebedarfs ausgestellt werden. Für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) können Energieausweise sowohl auf Grundlage des ingenieurmäßig errechneten Energiebedarfs (Energiebedarfsausweis) als auch auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweis) ausgestellt werden. Für beide Verfahren regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV) die Berechnungsvorschriften.
Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Hier sind nur Bedarfsausweise zulässig, es sei denn, beim Bau selbst oder bei einer späteren Modernisierung wurde mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.
Nach Inkrafttreten der Novellierung des Erneuerbarenenergiegesetz (EEG) können PV-Anlagenbetreiber ab dem 1. Januar 2009 Ihren erzeugten Strom selbst nutzen. Für jede selbsterzeugte, selbsgenutzte kWh Strom, bekommt der Anlagenbetreiber 20 Jahre lang 0,25EUR vom zuständigen Netzbetreiber vergütet. Zur Selbstnutzung zählt auch die Überlassung von Strom an einen unmittelbaren Nachbarhaushalt.
(öffnen Sie den Link und geben Sie unter "Programm" 270 ein)
Das Förderprogramm der KfW-Bank "Solarstromerzeugen" ist 2008 ausgelaufen. Die Kreditfinanzierung von Photovoltaikanlagen ist in das Programm Finanzierung von Umweltinvestitionen "Erneuerbare Energien Standard 270" integriert worden.
Der Landkreis Mainz-Bingen unterstützt ab März 2009 Wohneigentümer, die Energiesparmaßnahmen an ihrem Haus durchführen lassen möchten. Der Kreis legt das Förderprogramm "Klimaschutz und Energiesparen mit dem Landkreis Mainz-Bingen" auf. Dafür sollen im Haushalt 2009 eine Million Euro bereitgestellt werden. Gefördert werden Energiesparmaßnahmen an, im Landkreis bestehenden, Wohngebäuden mit fünf Prozent der Darlehenssumme die für die Finanzierung bei der Bank aufgenommen wird. Bezuschusst werden Maßnahmen zwischen 10.000 und 40.000 Euro. Somit können Interessenten, wenn ihr Wohngebäude vor dem 31. Dezember 1994 gebaut wurde und die Sanierungsmaßnahme den Anforderungen Öko-Plus im Programm "Wohnraum modernisieren"- oder des CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW entsprechen, vom Kreis, bis zu 2000 Euro bekommen.
„Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Förderung der Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden.
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Er kann aber durch die Integration thermografischer Untersuchungen zusätzlich um bis zu 100 Euro gesteigert werden.