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Jetzt brauchen auch Häuser einen Pass! 

Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Denkmäler sind allerdings von der Verpflichtung ausgenommen einen Energieausweis vorlegen zu müssen. Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft.

Für Neubauten sowie bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, muss der Energieausweis auf der Basis dieses errechneten Energiebedarfs ausgestellt werden. Für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) können Energieausweise sowohl auf Grundlage des ingenieurmäßig errechneten Energiebedarfs (Energiebedarfsausweis) als auch auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweis) ausgestellt werden. Für beide Verfahren regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV) die Berechnungsvorschriften.

Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Hier sind nur Bedarfsausweise zulässig, es sei denn, beim Bau selbst oder bei einer späteren Modernisierung wurde mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.   


Sie können Ihren selbsterzeugten Strom auch selbst nutzen!

Nach Inkrafttreten der Novellierung des Erneuerbarenenergiegesetz (EEG) können PV-Anlagenbetreiber ab dem 1. Januar 2009 Ihren erzeugten Strom selbst nutzen.

Für jede selbsterzeugte und selbstgenutzte kWh Strom bekommt der Anlagenbetreiber ab dem 1.Januar 2011 - bei einer Eigennutzung des selbsterzeugten Stroms unter 30% 12,36 Cent - und bei einer Eigennutzung über 30% 16,74 Cent, vom zuständigen Netzbetreiber vergütet.

EEG-Aktuell

EEG-Novellierung von 2008

Aktuelle Zinssätze KfW-Programm "Standard 274"

(öffnen Sie den Link und geben Sie unter "Programm" 274 ein)

Das Förderprogramm der KfW-Bank "Solarstromerzeugen" ist 2008 ausgelaufen. Die Kreditfinanzierung von Photovoltaikanlagen ist in das Programm Finanzierung von Umweltinvestitionen "Erneuerbare Energien Standard 270 oder 274" integriert worden.



Im Landkreis Mainz-Bingen


Für die Vor-Ort-Beratung

„Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Förderung der Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden.

Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Er kann aber durch die Integration thermografischer Untersuchungen zusätzlich um bis zu 100 Euro gesteigert werden.


Berechnungsprogramm zur Auslegung von solarthermischen Anlagen

Der Solarsever






 
 
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